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Allgemeine Geschäftsbedingungen K.Woytas Unternehmensberatung & Immobilien

Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an.

Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist.

Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten daraus an Dritte weiter.

Verstößt der Empfänger hiergegen und schließt darauf der Dritte einen Vertrag, der durch die Weitergabe unserer Angaben entstanden ist, so schuldet der Empfänger die Provision als ob er den Vertrag selbst abgeschlossen hätte.

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B., wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer / Vermieter direkt in Verbindung setzen.

Vorkenntnis: Ist ein Objekt bereits von anderer Seite dem Empfänger angeboten worden, ist er verpflichtet, dies innerhalb von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennt der Empfänger den Nachweis der Unternehmensberatung & ImmobilienK.Woytas an. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. BeiVermittlung von Haus- und Grundbesitz sind vom Käufer die im Exposé genannten Provisionen inkl. MwSt. fällig, an den Makler zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart oder das Objekt mit dem Hinweis „Provisions frei“, gekennzeichnet ist. Bei Vertragsbruch sind eventuell anfallende Innenprovisionen, die der Unternehmensberatung & Immobilien K.Woytas entgehen, auszugleichen!

Bei der Vermietung von Wohnräumen werden 2,38 Kaltmieten inkl. MwSt. Grundmieten als Provision berechnet .

Diese sind vom Mieter bei Vertragsabschluss an den Makler zu entrichten. Gewerbevermietung: Für die Vermittlung bzw. den Nachweis des Objektes berechnen wir dem Mieter oder dem im Interesse des Mieters handelnden Empfängers dieses Angebotes eine Provision in Höhe von 3 Brutto-

Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., verdient und fällig bei Abschluss eines Mietvertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- bzw. eine Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird.

Die angegebene Provision / Courtage wird fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken. Der Makler ist am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung zu beteiligen. Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt auch provisionspflichtig- für den anderen Vertragsteil tätig zu sein. Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung oder von Teilen des Unternehmens anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Gesamtobjektes). Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit K.Woytas Unternehmensberatung & Immobilien und gelten als verbindlich.

Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen in Kraft.

Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen des Einverständnisses von K.Woytas Unternehmensberatung & Immobilien. Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, haftet K.Woytas Unternehmensberatung & Immobilien nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Miet- / Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer die sich auf Objektdaten beziehen. Verträge, die über Fernkommunikationsmittel mündlich mit Unternehmensberatung & Immobilien K.Woytas geschlossen werden, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung von Unternehmensberatung & Immobilien K.Woytas, um in Kraft zu treten. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist Düsseldorf. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht.

Erlaubnis nach § 34c vom 23.12.2011 GewO erteilt :
Stadtverwaltung Düsseldorf, Amt 32, 40200 Düsseldorf